GQP
Ein Gesetz fördert Quartiersentwicklung durch Privatinitiative
- GQP = Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative
- Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Eigeninitiative von gewerblichen Immobilieneigentümern, um gegen Trading-down-Effekte im Ortskern entgegen zu wirken und die Funktionsfähigkeit des Quartiers zu steigern.
- Vorteil für den Immobilieneigentümer: Sicherung des Immobilienwertes, gegebenenfalls Steigerung der Mieteinnahmen – d.h. langfristige Entwicklungsperspektiven.
- Die Umsetzung des GQP wird dementsprechend von privaten Akteuren, die zur Verbesserung ihres Quartiers beitragen wollen, nach einer erfolgreichen Abstimmung der im definierten und abgegrenzten Bereich liegenden Eigentümer initiiert und in einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan rechtlich fixiert. Dazu können verschiedenste Aufwertungsmaßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden – auch im öffentlichen Raum. Es handelt sich dabei um „zusätzliche“ Maßnahmen, d.h. die Kommune wird nicht von ihren Pflichtaufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge entbunden.
Gesetzestext als PDF
Quelle : https://wm.baden-wuerttemberg.de/
Leitfaden (GQP)
Quelle : https://wm.baden-wuerttemberg.de/
Quartiersentwicklung durch Privatinitiative
Quelle : www.stuttgart.de